Satzung des Verwaltungsverbandes
Die Grundlage des Verwaltungsverbandes ist seine Satzung. Sie wurde im Jahr 2016 vom Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch und den Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes beschlossen. In der Satzung werden die Rechtsverhältnisse des Verwaltungsverbandes umfassend geregelt. Insbesondere enthält die Satzung Bestimmungen über die Verbandsmitglieder, die Aufgaben des Verbandes und ihre Wahrnehmung durch die Verbandsorgane, die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben der Organe, die Finanzierung des Verbandes usw.